Alt Text
Bonner Str. 6, 37441 Bad Sachsa, DE +49 5523 999 68 98 info@dg-lighting.de

AGB's

Allgemeine Geschäfts- & Verkaufsbedingungen der DG Lighting

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei DG Lighting [https://dg-lighting.de/index.php/impressum], als Kunde.

Kunden in diesem Sinne sind Personen/Firmen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Vertragswiderruf nach Ablauf der Widerrufsfrist

Sollte ein bereits geschlossener Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist storniert werden, kann DG Lighting einen Schadenersatz verlangen, da dies einen finanziellen Schaden für die Firma DG Lighting zu folge hat. Folgende Staffelungen sind zu beachten:

ab Auftragserteilung = 10% vom Auftragswert

3 Monate vorher = 20% vom Auftragswert

1 Monat vorher = 50% vom Auftragswert

14 Tage bis 0 Tage vorher = 100 % vom Auftragswert

 

Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Die regelmäßigen Kosten, die im Falle eines Widerrufs der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts [https://dg-lighting.de/index.php/widerrufsbelehrung] entstehen, tragen wir.

 

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

            - Lastschrift

            - Rechnung

 

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist DG Lighting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls DG Lighting ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist DG Lighting berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

- Deutschland
- ggf. Europa


(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von DG Lighting ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von DG Lighting unverzüglich erstattet.

(3) DG Lighting kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von DG Lighting unverzüglich erstattet.


Nachverrechnung

Ist die DG Lighting für einen gewissen Stundensatz bzw. einer abgemachten Zeit gebucht und wird diese Zeit nicht eingehalten bzw. überschritten, steht es DG Lighting frei eine Nachverrechnung der Stunden in Form einer separaten Rechnung zu stellen. Das Recht der Nachverrechnung behält sich die DG Lighting vor.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt immer Eigentum von DG Lighting, ausgenommen sind in diesem Fall Fotos aus der Fotobox. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen. Die Ware wird vom Kunden ausschließlich gemietet.

 

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird DG Lighting nach Wahl des Kunden auf Kosten von DG Lighting durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

  1. a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
  2. b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) DG Lighting leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von DG Lighting, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von DG Lighting unter Angabe der Auftragsnummer an DG Lighting zurückzugeben. Für den Verlust eigens angehangener Gegenstände haftet DG Lighting nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für DG Lighting ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert DG Lighting den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).

(5) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 


Schadenersatz / Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DG Lighting nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet DG Lighting nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von DG Lighting bleibt eine Haftung von DG Lighting bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

(3) DG Lighting ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von DG Lighting für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 (5.1) Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig bzw. sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus diesem Vertrag ab, darf DG Lighting vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. DG Lighting behält seinen vollen Anspruch auf Zahlung der Rechnung und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen. Die vereinbarte Gage wir in diesem Fall sofort fällig.

(5.2) Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen des Personals, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.

(5.3) Ist DG Lighting aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

(5.4) Erfüllt DG Lighting ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er schaden-ersatzpflichtig. Der Veranstalter kann in diesen Fall Ansprüche nach BGB geltend machen.

(5.5) Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum von DG Lighting während der Lagerung in der/den Spielstätte/n während der Auftritte.

(5.6) Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist DG Lighting zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 5.1. vor.

(5.7) Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für die gesamte Veranstaltung und trägt das private Risiko. Auch bei Schuld Dritter beteiligter an der Veranstaltung.

(6) Partyzelt: Beschädigungen an den Zelten / dem Zelt sind DG Lighting unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Sollten Beschädigungen im Nachgang, während der Durchsicht, festgestellt werden, wird DG Lighting die Schadenssumme + 50% Aufschlag dem Kunden in Rechnung stellen. Ausgenommen davon sind Schäden durch höhere Gewalt, Bsp. Sturm, etc.

(7) Fotobox + Zubehör: Schäden oder Beschädigungen an und um die Fotobox sind unverzüglich und ohne Aufforderung DG Lighting mitzuteilen, dazu gehört auch sämtliches Zubehör. Sollten Beschädigungen im Nachgang, während der Durchsicht, festgestellt werden, wird DG Lighting die Schadenssumme + 50% Aufschlag dem Kunden in Rechnung stellen.

(8) Generelle Schäden durch eine Tonanlage: DG Lighting trägt keine Verantwortung durch eventuell entstehende Schäden durch eine Tonanlage im In- und Outdoorbereich. Der Veranstalter wird immer im Vorfeld über die Stärke der Anlage hingewiesen.

 

Werbung

(1) Der Veranstalter sorgt für ausreichende Werbung und verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen.

(2) In Absprache mit DG Lighting kann der Veranstalter sich einigen und besprechen weitere Werbemaßnahmen zu tätigen.

(3) Fotobox: Bitte weisen Sie Ihre Gäste vor Benutzung der Fotobox darauf hin, dass die Fotos ggf. Veröffentlich werden könnten. Das Recht an dem Fotomaterial treten Sie an DG Lighting mit dem aktzeptieren der AGB‘s ab.

 

Sicherheit

(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Stromversorgungen mit 3x16 Ampere-Steckdosen nach VDE / CEE einzeln abgesichert, zur Verfügung stehen. Bei größeren Veranstaltungen muss Kraftstrom vom Energieversorger/Veranstalter zur Verfügung stehen. Hier ist in jedem Fall eine Sicherheitsprüfung durchzusprechen.

(2) Der Anfahrtsweg zur Bühne, sowie die Ladezone für das Transportfahrzeug sind unbedingt freizuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden. DG Lighting muss ausreichend Zeit haben, um das gesamte Equipment am Veranstaltungsort aufzubauen, wenn der reibungslose Ablauf gewährleistet sein soll.

 

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und DG Lighting abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Deutschland.

 

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

 

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

Alles für deine Veranstaltung!

Du willst mit uns in Kontakt treten? Kein Problem, hier die schnellsten Optionen.
Wichtige Links
Folge Uns

Login